Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 04. August 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Varel geändert:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Durchführung des begrenzten Realsplittings für den Veranlagungszeitraum 2008 zuzustimmen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
I. Die Ehe der Beteiligten ist geschieden.
Der Antragsteller zahlte der Antragsgegnerin im Jahre 2008 nachehelichen Unterhalt in Höhe von über 18.000,00 Euro und begehrt von ihr die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting.
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