A.
Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob §
I.
Die Bewertung des Vermögensanfalls beim Erb- oder Schenkungsfall richtet sich nach §
(1) Die Bewertung richtet sich, soweit nicht in den Absätzen 2 bis 6 etwas anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Ersten Teils des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften).
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|