Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen-Steele vom 09. März 2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kürzung der laufenden Altersversorgung für den Antragsteller bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Vers.-Nr.: ### aufgrund der Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele vom 16. Juni 2008 unter dem Az.: 14 F 349/05 wird mit Wirkung ab dem 01. März 2010 in Höhe von monatlich 540,80 € ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens in der ersten und zweiten Instanz fallen jeweils hälftig den Beteiligten zu 1) und 2) zur Last.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Durch Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele vom 16.06.2008 unter dem Az.: 14 F 349/05 ist die Ehe zwischen den Beteiligten zu 1) und 2) geschieden worden.
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