Der Senat beabsichtigt,
a)von einer erneuten mündlichen Verhandlung gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Absatz 3 Satz 2 FamFG abzusehen,
b)die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leer vom 05. September 2023 zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme und Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Beschwerde binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|