Anrechnung der Härteausgleichszahlung auf den Unterhalt
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2002 - Aktenzeichen 4 UF 101/02
DRsp Nr. 2004/9030
Anrechnung der Härteausgleichszahlung auf den Unterhalt
»Wird nach der Versorgungsausgleichsentscheidung auf Antrag des Verpflichteten nach §§ 5, 6VAHRG von einer Kürzung der Versorgungsbezüge Abstand genommen und kehrt der Versorgungsträger die Nachzahlung an die ausgleichsberechtigte Ehefrau zur Hälfte aus, ist diese Zahlung im Verhältnis der geschiedenen Eheleute auf die Unterhaltsmehrforderung anzurechnen, die der Ehefrau für den Nachzahlungszeitraum aufgrund der ungekürzten Rente zustand.«