LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 4 0 2119/92
Anschwärzen des Ehepartners bei dessen Arbeitgeber als sittenwidrige Schädigung
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1994 - Aktenzeichen 2 U 2174/93
DRsp Nr. 1995/6731
Anschwärzen des Ehepartners bei dessen Arbeitgeber als sittenwidrige Schädigung
»1. Ein Ehegatte darf auch nach gescheiterter Ehe seinem Ehepartner nicht dadurch Schaden zufügen, daß er ihn bei seinem Arbeitgeber wegen einer unzulässigen Nebentätigkeit anschwärzt (§ 826BGB). 2. Jedoch ist ein Mitverschulden des geschädigten Ehepartners zu berücksichtigen (§ 254BGB).«