Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 29. Juni 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.646 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Der Antragsteller nimmt den Antragsgegner aus übergegangenem Recht auf Ausbildungsunterhalt für die Zeit von 11/2008 bis 9/2009 in Anspruch.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|