Auf die Rechtsbeschwerde des Verfahrenspflegers wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 20. Mai 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht Siegen zurückverwiesen.
Der Geschäftswert wird auf bis 300 EUR festgesetzt.
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