Auf die Beschwerde der Antragstellerin und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners wird der am 21.10.2016 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne (Az.:
Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags verpflichtet, an die Antragstellerin 22.500,00 EUR zu zahlen.
II.Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin 18 % und der Antragsgegner 82 %.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 31.997,36 EUR.
A.
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