Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 2 GewSchG

 

 

 

An das

Amtsgericht ...

- Familiengericht -

...

 

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

nach § 2 GewSchG

(sowie Verfahrenskostenhilfeantrag)

 

der ...

 

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

 

gegen

ihren ...

 

- Antragsgegner -

(Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...)

 

Vorläufiger Verfahrenswert: 1.500 €

Unter Überreichung der beigefügten Verfahrensvollmacht zeige ich an, dass die Antragstellerin von mir vertreten wird.

Namens der Antragstellerin wird beantragt,

folgende einstweilige Anordnungzu erlassen:

1.    Der Antragstellerin wird die in ..., ... belegene Ehewohnung (ggf.: Wohnung) zur alleinigen Benutzung überlassen.

2.    Der Antragsgegner hat die Ehewohnung (ggf.: Wohnung) sofort (Alt.: bis spätestens zum ...) zu verlassen (Alt.: von seinen persönlichen Sachen geräumt an die Antragstellerin herauszugeben oder: zu räumen).

3.    Dem Antragsgegner wird verboten, die Ehewohnung (ggf.: Wohnung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Antragstellerin wieder zu betreten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft angedroht.

4.    Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Weiterhin wird beantragt,