Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 17.03.2020 abgeändert und der Antrag des Kindesvaters auf Rückführung der Kinder A1. und A2. in die Schweiz zurückgewiesen.
II.Der Kindesvater trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
III.Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B. in Düsseldorf bewilligt.
IV.Beschwerdewert: 5.000 €.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|