Auf die Beschwerde des Antragstellers werden der Beschluss des Amtsgerichts Rathenow vom 29. März 2022 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Eltern gemeinsam.
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