1. Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg (Familiengericht) vom 5. Juli 2021 - Az.
Der Antrag der Mutter auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts innerhalb B##s für das gemeinsame Kind T##, geboren am ## 2017, auf sich allein wird zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens (Gebühren und Auslagen) tragen die Eltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des am ## 2017 geborenen Kindes T## streiten über dessen Betreuungssituation.
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