Antrag des rechtlichen Vaters



An das

Amtsgericht .

- Familiengericht -

.

 

 

 

Antrag nach § 1598a Abs. 2 BGB

 

 

 

Beteiligte:

 

1.  Herr . Anmerkung anzeigen  

, wohnhaft  .

- Antragsteller -

 

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt .

 

2.  . Anmerkung anzeigen  

, wohnhaft ., gesetzlich vertreten durch .

3.  Frau . Anmerkung anzeigen  

, wohnhaft .

 

Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt,

a)    die Einwilligung der Beteiligten zu 2) und zu 3) in eine beim Institut . durchzuführende genetische Abstammungsuntersuchung zu ersetzen und

b)    anzuordnen, dass die Beteiligten zu 2) und zu 3) für diese Abstammungsuntersuchung die Entnahme eines Mundschleimhautabstrichs zu dulden haben.

 

Begründung:

Der Antragsteller war zur Zeit der Geburt des betroffenen Kindes - des Beteiligten zu 2) - mit dessen Mutter - der Beteiligten zu 3) - verheiratet und ist daher der rechtliche Vater des Kindes (§ 1592 Nr. 1 BGB).

Oder:

Der Antragteller hat mit Urkunde vom . die Vaterschaft für das betroffene Kind - den Beteiligten zu 2) - wirksam anerkannt und ist daher der rechtliche Vater des Kindes (§ 1592 Nr. 2 BGB).

Eine Anfechtung der Vaterschaft ist nicht erfolgt.

Der Antragsteller möchte klären, ob der Beteiligte zu 2) von ihm abstammt. Zur Klärung der leiblichen Abstammung will er ein Abstammungsgutachten bei dem Institut . einholen.