Die Antragstellerin begehrt mit der Behauptung, sie befinde sich in einem durch Zahlungsunfähigkeit verursachten Staatsnotstand, eine einstweilige Anordnung gegen das Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer. Dieses hat für den 14. Februar 2003 einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt, mit der möglicherweise einer Zahlungsklage im Urkundsprozess gegen die Antragstellerin stattgegeben werden soll.
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