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1999
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.11.1999
6 WF 170/99
Normen:
BRAGO
§
31
Abs.
1
Nr.
3
;
ZPO
§
613
§
613
Abs.
1
S. 2 ;
Vorinstanzen:
AG Mettmann, - Vorinstanzaktenzeichen
40 F 13/99
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien in einer Familiensache
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 11.11.1999
- Aktenzeichen 6 WF 170/99
DRsp Nr. 2000/6982
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien in einer Familiensache
Zum Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien in einer Familiensache.
Normenkette:
BRAGO
§
31
Abs.
1
Nr.
3
;
ZPO
§
613
§
613
Abs.
1
S. 2 ;
Gründe:
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
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