Artikel 12 EG/1393/2007
Stand: 13.11.2007
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2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348
2000 des Rates
KAPITEL II GERICHTLICHE SCHRIFTSTÜCKE
Abschnitt 2 Andere Arten der Übermittlung und Zustellung gerichtlicher Schriftstücke

Artikel 12 EG/1393/2007 Übermittlung auf konsularischem oder diplomatischem Weg

Artikel 12 Übermittlung auf konsularischem oder diplomatischem Weg

EG/1393/2007 ( Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates )

Jedem Mitgliedstaat steht es in Ausnahmefällen frei, den nach Artikel 2 oder Artikel 3 benannten Stellen eines anderen Mitgliedstaats gerichtliche Schriftstücke zum Zweck der Zustellung auf konsularischem oder diplomatischem Weg zu übermitteln.