Aufgabe der Erwerbstätigkeit des Unterhaltsverpflichteten wegen Haushaltsführung und Kindesbetreuung in einer neuen Ehe
BGH, Urteil vom 13.03.1996 - Aktenzeichen XII ZR 2/95
DRsp Nr. 1996/20387
Aufgabe der Erwerbstätigkeit des Unterhaltsverpflichteten wegen Haushaltsführung und Kindesbetreuung in einer neuen Ehe
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein seinem geschiedenen Ehegatten Unterhaltsverpflichteter in der neuen Ehe unter Aufgabe seiner bisherigen Erwerbstätigkeit die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen darf, wenn sein neuer Ehegatte ein gleich hohes Einkommen hat wie er zuvor (Abgrenzung zu BGHZ 75, 272 und Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 63/85 - FamRZ 1987, 252).«