Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg Das Amtsgericht hat zu Recht die dem Antragsgegner unter dem 15. März 2001 bewilligte Prozesskostenhilfe in dem angefochtenen Beschluss aufgehoben.
Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe ist in § 124 ZPO abschließend geregelt Zwar ist gemäß §
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|