Mit Endurteil vom 29.1.1999 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Hof die Ehe der Parteien geschieden und zugleich unter Ziffer 2. die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder ... und ... der Antragstellerin übertragen. Wegen der Gründe wird auf das Endurteil vom 29.1.1999 verwiesen.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner am 17.3.1999 eingegangenen Beschwerde gegen die Übertragung der elterlichen Sorge für die Kinder auf die Antragstellerin. Unter Hinweis auf §
Das Rechtsmittel des Antragsgegners führt zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung in dem aus dem Entscheidungssatz ersichtlichen Umfang.
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