Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der Zivilkammer 83 des Landgerichts Berlin vom 20. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die teilweise Aufhebung der für sie eingerichteten Betreuung.
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