OLG Hamm, Urteil vom 22.12.1998 - Aktenzeichen 3 UF 78/98
DRsp Nr. 2000/4163
Aufnahme einer eheähnlichen Beziehung
1. Ein Fall des § 1579 Nr. 7 BGB ist anzunehmen, wenn die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau seit drei Jahren enge persönliche Bindungen zu einem anderen Mann unterhält und mit ihm in sehr weitem Umfang ihre freie Zeit verbringt, regelmäßig in Urlaub fährt sowie weitgehend die Wochenenden gemeinsam gestaltet. 2. In einem solchen Fall spielt es auch keine Rolle, wenn der neue Freund noch eine eigene Wohnung hat, in der er sich während der Woche weitgehend aufhält, und berufsbedingt immer wieder längere Zeit im Ausland tätig ist, da die Beziehung insofern dem Verhältnis ähnelt, das oft zwischen Eheleuten besteht, in denen der beruflich tätige Ehepartner berufsbedingt sehr häufig von seiner Familie getrennt ist.