I.
Für die Betroffene besteht seit 7.10.1996 eine Betreuung. Deren Aufgabenkreis umfasst derzeit Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge sowie Regelung von Rechts- und Behördenangelegenheiten. Für den Bereich Vermögenssorge ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
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