Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats als Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. August 2019 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen.
Wert: 5.000 €
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Verwerfung seiner Beschwerde in der Folgesache Zugewinnausgleich.
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