OVG Schleswig-Holstein, vom 10.06.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 L 135/96
Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum
BVerwG, Urteil vom 09.12.1997 - Aktenzeichen 1 C 20.97
DRsp Nr. 2007/3636
Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum
1. Zwar ist nach § 23 Abs. 1AuslG die Aufenthaltserlaubnis dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen (Nr. 1) bzw. dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge (Nr. 3) zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die Erteilung dem durch Art. 6GG gebotenen Schutz von Ehe und Familie für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit dem Ausländer im Bundesgebiet dient (§ 17 Abs. 1AuslG).2. § 8 Abs. 1 Nr. 1AuslG entgegen. Nach dieser Vorschrift wird die Aufenthaltserlaubnis auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz versagt, wenn der Ausländer ohne erforderliches Visum eingereist ist. Dieser Versagungsgrund greift erst recht ein, wenn die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werden muß, sondern nach Ermessen versagt werden kann.