I. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 12. Februar 2018 - Az.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Vater zu tragen.
III. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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