Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Neumünster vom 08.04.2009 hinsichtlich der Folgesache Versorgungsausgleich geändert und wie folgt neu gefasst:
Zu Lasten der Versorgung der Antragstellerin bei der ... Schleswig-Holstein (Pers.-Nr. ...) werden auf dem Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Nord Rentenanwartschaften von monatlich 1.118,81 €, bezogen auf den 31.07.2008, begründet. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszugs verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den geschiedenen Eheleuten gegeneinander aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten der weiteren Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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