Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel des § 1587 c BGB Nr. 2
OLG Köln, Urteil vom 26.08.1997 - Aktenzeichen 4 UF 164/96
DRsp Nr. 2004/1476
Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel des § 1587 cBGB Nr. 2
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