Auswirkungen der erhöhten Berücksichtigung von Zeiten der Verwendung eines Beamten im Beitrittsgebiet
BGH, Beschluß vom 19.10.1994 - Aktenzeichen XII ZB 20/94
DRsp Nr. 1995/159
Auswirkungen der erhöhten Berücksichtigung von Zeiten der Verwendung eines Beamten im Beitrittsgebiet
»Die in § 3 der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung vorgesehene erhöhte Berücksichtigung von Zeiten, in denen ein Beamter aus dem früheren Bundesgebiet im Beitrittsgebiet verwendet worden ist, hat auf die Berechnung des Zeit/Zeit-Verhältnisses zur Ermittlung des auf die Ehe entfallenden Versorgungsanteils keinen Einfluß.«