BayObLG - 04.01.1991 (BReg 1 a Z 18/90) - DRsp Nr. 1992/6671
BayObLG, vom 04.01.1991 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 18/90
DRsp Nr. 1992/6671
»Hat ein Beteiligter sein Rechtsmittel gegen einen Vorbescheid zurückgenommen, weil er sich mit anderen Beteiligten durch Vergleich über eine bestimmte Auslegung eines Testaments geeinigt hat, so ist er dadurch nicht gehindert, die Unrichtigkeit eines dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheins geltend zu machen und gegen die Ablehnung der Einziehung Rechtsmittel einzulegen.«