BayObLG - 06.03.1990 (BReg 1 a Z 55/89) - DRsp Nr. 1992/6733
BayObLG, vom 06.03.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 55/89
DRsp Nr. 1992/6733
d. »Ein eigenes rechtliches Interesse an der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und ein Beschwerderecht gegen ihre Ablehnung kann auch für den Schuldner einer Nachlaßforderung in Frage kommen, die dem Betroffenen als Erben zusteht. Ein solches Interesse liegt jedoch nicht vor, wenn ein minderjähriger Alleinerbe von einem Elternteil gesetzlich vertreten ist und eine Dauertestamentsvollstreckung besteht.«