BayObLG - Beschluß vom 08.09.1986 RReg 1 St 207/86
Normen:
StGB §§ 176, 185 ;
Fundstellen:
BayObLGSt 1986, 91
DRsp III(323)156a
FamRZ 1986, 1253
OLGSt (n.F.) StGB § 185 Nr. 8
BayObLG - Beschluß vom 08.09.1986 (RReg 1 St 207/86) - DRsp Nr. 1992/6991
BayObLG, Beschluß vom 08.09.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 207/86
DRsp Nr. 1992/6991
a. Mögliche Beleidigung der Ä erziehungsberechtigten Ä Eltern durch sexuellen Mißbrauch ihres Kindes (§ 176StGB) nur bei Hinzutreten besonderer Umstände.
Normenkette:
StGB §§ 176, 185 ;
Gründe:
Das LG verurteilte den Angekl. wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (§ 176StGB) in Tateinheit mit Beleidigung (§ 185StGB). Nach Ansicht des LG wurden die Eltern des Kindes durch die »hinter ihrem Rücken« an ihrer noch nicht 14jährigen Tochter vorgenommenen sexuellen Handlungen in ihrer »Elternehre« gekränkt. Der Senat hat das Urteil dahin abgeändert, daß die Beleidigung entfällt.
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