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1993
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 24.03.1993
3Z AR 6/93
Normen:
FGG
§ 65a;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 1222
BayObLG - Beschluß vom 24.03.1993 (3Z AR 6/93) - DRsp Nr. 1994/7145
BayObLG,
Beschluß
vom 24.03.1993
- Aktenzeichen 3Z AR 6/93
DRsp Nr. 1994/7145
Die Abgabe eines Betreuungsverfahrens gemäß §
65a
FGG
ist erst nach Anhörung des Gerichts möglich, an das abgegeben werden soll.
Normenkette:
FGG
§ 65a;
Fundstellen
FamRZ 1993, 1222
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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