BayObLG - Beschluß vom 27.05.1993 (3Z BR 78/93) - DRsp Nr. 1994/7130
BayObLG, Beschluß vom 27.05.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 78/93
DRsp Nr. 1994/7130
Ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber einem Bevollmächtigten", § 1896 Abs. 3BGB, kann nur bestellt werden, wenn ausreichend festgestellt ist, daß die vom Betreuten erteilte Vollmacht wirksam erteilt ist und noch fortbesteht, insbesondere also nicht wirksam widerrufen wurde.