BayObLG - Beschluß vom 27.05.1993
3Z BR 78/93
Normen:
BGB § 1896 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 1249
MDR 1993, 872

BayObLG - Beschluß vom 27.05.1993 (3Z BR 78/93) - DRsp Nr. 1994/7130

BayObLG, Beschluß vom 27.05.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 78/93

DRsp Nr. 1994/7130

Ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber einem Bevollmächtigten", § 1896 Abs. 3 BGB, kann nur bestellt werden, wenn ausreichend festgestellt ist, daß die vom Betreuten erteilte Vollmacht wirksam erteilt ist und noch fortbesteht, insbesondere also nicht wirksam widerrufen wurde.

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 1249
MDR 1993, 872