I. Auf die Berufung des Antragsgegners werden Ziff. 3 und 4 des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 21.01.2009 - 11 F 433/06 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin ab Oktober 2010 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 185,00 € Elementarunterhalt zuzüglich 47,00 € Altersvorsorgeunterhalt monatlich im Voraus, die Rückstände sofort, zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage auf nachehelichen Unterhalt abgewiesen.
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