Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Celle vom 6. August 2013 abgeändert.
Dem Antragsgegner wird im Rahmen der bereits bewilligten Verfahrenskostenhilfe Rechtsanwältin K. zur Vertretung im ersten Rechtszug beigeordnet.
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