Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluß des Amtsgerichts Familiengericht - Hannover vom 8. März 2011 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise geändert:
Der Kindesmutter wird für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Die Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
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