1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 19.03.2013, Az.: 8 F 552/12 VKH, teilweise abgeändert und dem Antragsgegner ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen die Vaterschaftsfeststellung bewilligt.
Im Übrigen werden das weitergehende Rechtsmittel und der weitergehende Antrag zurückgewiesen.
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