Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wuppertal vom 02.05.2008 abgeändert und dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin K., W., für das Vermittlungsverfahren bewilligt.
Die sofortige Beschwerde hat Erfolg.
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