Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 8. Januar 2007 geändert:
Der Antragstellerin wird im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwalt S---- K----, ----straße ---- H--- uneingeschränkt beigeordnet.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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