1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 12. April 2023 - Az.
2. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen die Antragsteller zu je einem Drittel.
3. Der Beschwerdewert wird auf 47.751,99 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerderechtszug jetzt noch um Kindesunterhalt seit Dezember 2021.
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