1. Auf die Beschwerde der L. Lebensversicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg Altona vom 27.9.2022 dahingehend abgeändert, dass im Tenor zu Ziff. 2 am Ende folgender Absatz hinzugefügt wird:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der L. Lebensversicherung AG (ehemals ... Lebensversicherung AG) (Vers Nr. ...) findet nicht statt.
Kosten und Auslagen für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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