Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Pößneck, Zweigstelle Bad Lobenstein, vom 07.02.2013, 2 F 250/11, sowie in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Pößneck, Zweigstelle Bad Lobenstein, vom 23.07.2012, 2 F 250/11, wird dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt, soweit er in Abänderung der Urkunde, Nr. 32/2001, des Kreisjugendamtes des Landratsamtes Saale - Orla - Kreises, eine Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Antragsgegner wie folgt begehrt:
a) von 08/11-11/11 auf 135 €
b) von 12/11-04/12 auf 123 €
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