I. Das Familiengericht hat durch Verbundurteil vom 21. Februar 2002 die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. Die Parteien hatten während der Ehezeit (1. März 1977 bis 31. August 2001) jeweils Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, die Antragstellerin hat außerdem eine unverfallbare sowohl im Anwartschafts- wie im Leistungsstadium statische Versorgungsanwartschaft bei der Z... für die Beschäftigten des Deutschen B.....handwerks
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