Berücksichtigung einer im Beschwerdeverfahren abgegebenen Erklärung über die Änderung der Verhältnisse im PKH-Prüfungsverfahren
OLG München, Beschluß vom 08.05.1992 - Aktenzeichen 12 WF 692/92
DRsp Nr. 1998/14590
Berücksichtigung einer im Beschwerdeverfahren abgegebenen Erklärung über die Änderung der Verhältnisse im PKH-Prüfungsverfahren
Auch eine erst im Beschwerdeverfahren abgegebene Erklärung über die Änderung der Verhältnisse ist bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des Prozeßkostenhilfeempfängers noch zu berücksichtigen.