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2003
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.11.2003
2 (20) WF 120/03
Normen:
ZPO
§
115
Abs.
1
S. 3 Nr.
2
;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1119
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens
OLG Karlsruhe,
Beschluss
vom 11.11.2003
- Aktenzeichen 2 (20) WF 120/03
DRsp Nr. 2004/19772
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens
Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens können nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen in Ansatz gebracht werden.
Normenkette:
ZPO
§
115
Abs.
1
S. 3 Nr.
2
;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1119
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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