Die 1941 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgegner haben am 22. Februar 1974 geheiratet. Seit Dezember 1991 leben sie getrennt. Aus ihrer Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, die bei der Antragstellerin leben. Der älteste Sohn, geboren 1974, besucht die Fachoberschule. Die beiden jüngeren Sohne, 1979 geborene Zwillinge, gehen ebenfalls noch zur Schule. Der Antragsgegner zahlt für die Kinder zuzüglich zu dem vollen Kindergeld, das an die Antragstellerin ausgezahlt wird, monatlich 1.480 DM Unterhalt.
Die Antragstellerin hat die Realschule besucht und anschließend eine Töpferlehre mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. Nach der Eheschließung hat sie unregelmäßig und in geringem Umfang weitergearbeitet, u.a. indem sie von Zeit zu Zeit Töpferlehrgänge geleitet hat.
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