1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Das Jugendamt beanstandet die Anordnung der Ergänzungspflegschaft sowie seine Auswahl und Bestellung zum Ergänzungspfleger.
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