Auf die Beschwerde der Beteiligten XXX D und XXX K wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth vom 04.06.2020 (Vormundschaft) aufgehoben.
2.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Mit Beschluss vom 04.06.2020 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Fürth für die Kinder D geboren am XXX 2009, D geboren am XXX 2010, und D geboren am 2013, Vormundschaft angeordnet und das Stadtjugendamt Fürth als Vormund ausgewählt.
Gegen diese ihrer Verfahrensbevollmächtigen am 10.06.2020 zugestellte Entscheidung haben die Beteiligten D und K mit Anwaltsschriftsatz vom 06.07.2020 Beschwerde eingelegt. Sie halten die Anordnung von Vormundschaft für die von ihnen in Brasilien adoptierten Kinder nicht für erforderlich.
II.
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