1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen Ziffer II. des am 12. Juli 2019 verkündeten Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken -
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: bis 4.000 EUR.
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